Mittwoch, 24. August 2011

Strauss-Kahns Freilassung: Schlusspunkt der Kontroverse über die widersprüchlichen Details einer völlig vergeigten Anklageerhebung


Am Samstag, den 14. Mai 2011, wurde Dominique Strauss-Kahn, seinerzeit noch Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF), wegen des Vorwurfs der Verge-waltigung eines Zimmermädchens in seiner Suite im New Yorker Hotel Sofitel am selben Tag auf dem New Yorker JFK-Flughafen verhaftet.

Der Fall bewegte die ganze Welt. Einerseits wegen der umfangreichen Berichterstattung. Andererseits wegen der überzogen erscheinenden Härte der Justiz gegenüber Strauss-Kahn, der erst in Handschellen der Öffentlichkeit vorgeführt und dann in Isola-tionshaft auf der Gefängnisinsel Rikers Island genommen wurde - angeblich weil Flucht- und Selbstmordgefahr bestand.

Jetzt ist er frei. Gestern, am 23. August 2011, gab der zuständige Richter Michael Obus in New York dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt, das Verfahren einzustellen, wegen bestehender Zweifel an der Glaubwürdigkeit der inzwischen 33 Jahre alten Klägerin. Sie habe gegenüber den Ermittlern wiederholt falsche Angaben zu ihrem Leben, ihrer Vergangenheit und ihrem Verhalten nach dem Zusammentreffen mit Strauss-Kahn gemacht. (1)

Von Beginn an war die Beweislage lückenhaft und es gab darin zahlreiche Ungereimt-heiten, die ich hier in einem früheren Post einmal zusammenzutragen versucht habe. (2)

Einen Punkt, der für die Entscheidung der Richterin Melissa Jackson vom Montag, den 16. Mai, Strauss-Kahn nach seiner Verhaftung bis mindestens Freitag, den 20. Mai, in Untersuchungshaft zu halten, mitentscheidend war, möchte ich nochmals herausgreifen, weil er zwischenzeitlich unter den Tisch gefallen zu sein schien.

Die Richterin begründete ihre Entscheidung seinerzeit mit Fluchtgefahr und damit, dass erste medizinische Ergebnisse die Darstellung des Zimmermädchens bestätigt hätten und bis Freitag, den 20. Mai, die Ergebnisse des DNA-Tests vorliegen sollten, dem sich Strauss-Kahn freiwillig unterzogen hatte. Sollte es einen Kampf gegeben haben, bei dem die Hotelangestellte verletzt wurde, so wurde damals erklärt (3), so müssten sich etwa unter den Fingernägeln oder auf der Haut der Beteiligten DNA-Spuren finden lassen.

Wir wissen, dass Strauss-Kahn am 19. Mai gemäß Gerichtsentscheid unter strengen Auflagen und gegen Kaution das Gefängnis auf Rikers Island, von wo aus er seinen Rücktritt als Direktor des IWF bekannt gab, verlassen durfte, aber unter Hausarrest gestellt wurde. Bei diesem Gerichtstermin verlas der stellvertretende Staatsanwalt John McConell nach zweitägiger Zeugenanhörung und Sichtung der Beweislage die formelle Anklage gegen Strauss-Kahn. Das Große Geschworenengericht hatte allen sechs, zuvor von der Staatsanwaltschaft  vorgebrachten Anklagepunkten zugestimmt. (4)

Heute wird im Zusammenhang mit der Entscheidung von Richter Michael Obus, das Verfahren gegen Strauss-Kahn einzustellen, unter anderem auch Folgendes berichtet - ich zitiere:
"Da weder Strauss-Kahn noch das Zimmermädchen DNA-Spuren des anderen unter den Fingernägeln hatten, konnte auch ein von ihr beschriebener Kampf vor dem Sexakt nicht nachgewiesen werden." (5)
Das ist einigermaßen überraschend.

Wenn dies das Ergebnis des für so wichtig erachteten DNA-Tests ist, das bereits am 20. Mai hatte vorliegen sollen, warum wurde die Anklage erst jetzt, ziemlich genau drei Monate später, fallen gelassen? Abgesehen von den Widersprüchen, in die sich die Hotelangestellte angeblich erst im Laufe der Monate verstrickte, gab es schließlich von Beginn an viele Widersprüche und Ungereimtheiten in der Begründnung des Vorwurfs. Es stellt sich insofern durchaus die Frage, wieso die Grand Jury der Staatsanwaltschaft in allen sechs Anklagepunkten zugestimmt hat bzw. wie diese umfangreiche Anklage, die jetzt in sich zusammengefallen ist, überhaupt zustande gekommen ist?

Unter dem Strich steht Strauss-Kahn vor den Trümmern seiner Karriere. Und wahrscheinlich fragt niemand mehr dananch, es sei denn Strauss-Kahn entscheidet sich, seine Phönix-Qualitäten zu testen und steigt in den französischen Präsidentschafts-wahlkampf ein.

Peinlich ist das Ende des Verfahrens für die New Yorker Staatsanwaltschaft. Dennoch ist sie möglicherweise der heimliche Gewinner. Einmal ist kaum damit zu rechnen, dass Strauss-Kahn zurückschlägt. Zweitens kann sie darauf hoffen, dass sich nun auch sonst niemand mehr dafür interessiert, worauf sie ihre Anklageerhebung stützen konnte und wie sie die Grand Jury überzeugte.

"Freilassung" ist so gesehen vielleicht auch ein Synonym für den "Mantel des Schweigens", der mit dem Ende des Verfahrens über die Hintergründe und widersprüch-lichen Details einer völlig vergeigten Anklageerhebung ausgebreitet wird, deren einziges greifbares Ergebnis der Rücktritt Strauss-Kahns´ vom Posten des IWF-Chefs ist. (6)

2 Kommentare:

  1. Lieber Herr Dr. L. Eichner,

    ich bin aktuell Student des Studiengangs Europöische Energiewirtschaft in Kufstein (Österreich). Ich verfolge nun seit längerem ihre Blogeinträge und mache mir auch Gedanken darüber.
    Abseits Ihrer Analysen und Kommentaren versuche ich selber mit großem Interesse - aus selbst erlesenen Informationen - für mich schlüssige Folgerungen abzuleiten.
    Ich bin aber immer wieder überrascht, wie groß der Unterschied der Informationsqualität bei Ihnen und bei mir ist.
    Klar, dass dies für mich im Gegensatz zu Ihnen Neuland ist, darüber müssen wir uns wohl nicht unterhalten, mich würde aber interessieren, welche Bezugsquellen Sie für Ihre großteils sehr tiefgründigen Analysen verwenden.
    Ich würde mich freuen, wenn Sie mir hier einen Schritt weiterhelfen können.

    Mit besten Grüßen aus Österreich

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  2. Hallo Stefan,

    ich weiß jetzt nicht, auf welchen Themenbereich sie abzielen, wenn sie meine Analysen ansprechen. Ist es das Thema Ökonomen, ökonomische Theorien, Wettbewerb, Wirtschafts- und Industriepolitik, Europa?

    Ich nehme einfach einmal an, dass Sie vor allem die Europathematik meinen - ansonsten fragen Sie noch mal nach.

    Mit Europa, europäischen Institution, europäischer Politik (FuE-, Innovation, Industrie, KMU, Regionalpolitik (Strukturfonds) und Wettbewerbspolitik) habe ich mich seit 1989 beschäftigt. In der Anfangsphase war es noch beinahe Pionierarbeit, sich durch den Wust von Informationen, die in den EU-Dokumentationszentren (meist in Uni-Bibs angesiedelt) einsehbar sind, durchzuwühlen. Um ein Beispiel zu nennen: 1989 hatte kaum einer einen Überblick über alle Maßnahmen der europ. Forschungsförderung. Ich habe unzählige Kommissionsdokumente und Amtsblätter etc. gelesen und auch die europäischen Verträge.

    Wenn man das gemacht hat, dann kennt man sich einigermaßen mit dem Geschehen auf europäischer Ebene aus, weiß, wie Entscheidungen zustande kommen und kennt die Stärken und Schwächen, die Vor- und Nachteile des Systems.

    Darum bin ich auch recht früh dazu gekommen - mit europäischer Förderung - an der Uni, an der ich tätig war und promovierte, ein europäisches Lehrangebot im Fach VWL anzubieten.

    Wenn man erst einmal einen Grundstock an Wissen erarbeitet hat, kann man aktuelle Information sehr rasch und relativ treffsicher zuordnen oder deuten.

    Schauen Sie im Internet nach EU-Dokumentationszentren, wenn Sie zu Ihrem Thema Informationen suchen. Die Kommission hat das Initiativrecht und erarbeitet alle Vorschläge. Diese sind als KOM-Dokumente im Amtsblatt der EU veröffentlicht (meist Serie C)- allerdings nicht alle. Was vom Rat bzw. Rat und EP verabschiedet ist, finden sie ebenfalls im Amtsblatt (Serie L). Über Eur-Lex im www können Sie danach suchen. Ein komprimierter Überblick findet sich im EU-Bulletin - geordnet nach Politikbereichen. Schauen Sie auch auf die Internetseiten der Kommission.

    Ich hoffe, dass das Infos sind, die Sie gerne haben wollten.

    Grüße
    SLE

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