Mittwoch, 6. Februar 2013

Plagiatsaffäre: Bundesbildungsministerin Schavan verliert den Doktortitel – und die ministeriale Bodenhaftung


Der aus 15 Mitgliedern bestehende Rat der Philosophischen Fakultät der Universität Düsseldorf war am 22. Januar mit 14 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung der Empfehlung des Prüfungsausschusses gefolgt und hatte ein Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels gegen Annette Schavan eingeleitet. Der Dekan der Fakultät, Professor Bruno Bleckmann, hatte anschließend gegenüber der Presse betont, dies sei noch keine Entscheidung und das Verfahren werde ergebnisoffen geführt. (1)

Nachdem es einige Kritik am Verfahren und am Gutachten des Vorsitzenden des Promotionsausschusses, Professor Stefan Rohrbacher gegeben hatte, war seitens verschiedener Professoren und Politiker sowie auch von Annette Schavan schon im Vorfeld der Sitzung die Forderung nach der Einholung eines weiteren Gutachtens von einem externen Sachverständigen aufgekommen. Der Dekan war in seiner Pressemitteilung nicht darauf eingegangen. Dennoch hätte auch dies eine Möglichkeit sein können, das Aberkennungsverfahren fortzusetzen.

Für viele, nicht zuletzt für die in Südafrika weilende Bundesbildungsministerin, dürfte es deswegen eine Überraschung gewesen sein, dass der Dekan im Anschluss an die gestrige Sitzung des Fakultätsrates, auf der über das weitere Vorgehen zu beraten und entscheiden gewesen war, verkündete, das Gremium habe mit 12 Ja- und 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen, Annette Schavan den Doktortitel abzuerkennen. (2)

Wer meinen Post zum Plagiatsfall imVorfeld der Sitzung am 22. Januar gelesen hat, wird nicht wirklich überrascht gewesen sein, dass das Verfahren mit der Aberkennung des Titels endete, weil ich dort die für diese Entscheidung wesentlichen Punkte bereits angesprochen hatte.

Zur Begründung der Aberkennung des Titels wurde gesagt, der Fakultätsrat lehne es ab, für diese spezielle Dissertation ein Verfahren anzuwenden, das von der allgemeinen, auch Anfang der 1980er Jahre gültigen Meinung abweicht. Dies könne auch vor dem Hintergrund einschlägiger Erfahrungen aus dem alltäglichen akademischen Prüfungsbetrieb nicht verantwortet werden. (3) 

Es ging, um das nochmals zu verdeutlichen, um die für alle Studierenden, Doktoranden Habilitierenden und Professoren grundlegenden Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens und speziell darum, dass in jeder schrift-lichen Ausarbeitung immer genau kenntlich zu machen ist, was Eigenleistung und was die Leistung von anderen ist. Letzteres erfordert jeweils genaue Quellenangaben, ebenso wie im Übrigen auch das Urheberrecht dies erfordert. Wer dies versäumt, ob bewusst oder aus Nachlässigkeit und unabhängig davon, ob er dabei PC und Internet nutzten konnte oder nicht, muss damit rechnen, dass seine Leistung nicht anerkannt wird. Ganz sicher wird dabei immer eine Rolle spielen, ob es sich um einen oder vereinzelte Flüchtigkeitsfehler handelt. Wenn solche Angaben jedoch über eine schriftliche Arbeit hinweg immer wieder fehlen, dann kann es sich nicht um Flüchtigkeitsfehler handeln.

In der Begründung nimmt der Fakultätsrat auch genau darauf Bezug. In der Dissertation von Frau Schavan, so führte der Dekan aus, fänden sich in bedeutendem Umfang nicht gekennzeichnete wörtliche Übernahmen fremder Texte. Die Häufung der wörtlichen Übernahmen, auch die Nichterwähnung von Literaturtiteln in Fußnoten oder sogar im Literaturverzeichnis haben, so heißt es weiter, im Gesamtbild den Fakultätsrat davon überzeugt, dass die damalige Doktorandin Annette Schavan systematisch und vorsätzlich über die gesamte Doktorarbeit verteilt gedankliche Leistungen vorgab, die sie in Wirklichkeit nicht selbst erbracht hatte. Die Entgegnungen von Frau Schavan hätten dieses Bild nicht entkräften können. (4) 

Der Fakultätsrat hat aber auch darauf hingewiesen, dass er vor seiner Entscheidung alle vorliegenden Argumente gründlich gewürdigt hat, insbesondere den langen Zeitraum, der seit der Anfertigung der Dissertation vergangen ist und den Umstand, dass Frau Schavan neben der Promotion über keinen Studienabschluss verfügt. (5) Verständ-licherweise war es dem Dekan wichtig, dies die Öffentlichkeit wissen zu lassen. Wer jedoch mit dem Prüfungs-betrieb an Hochschulen vertraut ist, weiß, dass mit der Prüfung von Leistungen beauftragte Ausschüsse und Gremien immer alle Argumente berücksichtigen und abwägen. Der vorhandene Ermessensspielraum wird stets ausgelotet. Dafür sorgt auch schon die Zusammensetzung der Gremien aus Vertretern der Professorenschaft, der wissenschaftlichen Mitarbeiter bzw. Doktoranden und der Studierenden. Eindeutige Fälle sind eher selten.

So betrachtet darf die rasche Entscheidung im Aberkennungsverfahren gegen Annette Schavan nicht als Zeichen für eine wenig gewissenhafte Prüfung und Bewertung missverstanden werden. Das gilt zudem auch schon deswegen, weil Prüfungsausschüsse und Fakultätsräte immer auch juristische Aspekte berücksichtigen und es wenig wahrscheinlich ist, dass es sich die Universität leisten kann, ausgerechnet im Fall der Bundesbildungs-ministerin, der von der Öffentlichkeit mit so großer Aufmerksamkeit verfolgt wird, irgendeinen groben Schnitzer zu begehen. Vielmehr lässt die Tatsache, dass die Entscheidung so rasch getroffen wurde, darauf schließen, dass der Fall offensichtlich doch recht eindeutig gelagert war.

Umso mehr überrascht die unmittelbar auf die Entscheidung der Universität erfolgte Ankündigung von Frau Schavan, vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Aberkennung des Doktortitels zu klagen. Eine genaue Prüfung der Stichhaltigkeit der Begründung kann in der Kürze der Zeit gar nicht stattgefunden haben.

Ferner dürfte es ganz allgemein sehr schwer sein, mit einer Klage gegen aberkannte Prüfungsleistungen vor Gericht erfolgreich zu sein. Im vorliegenden Fall war aber zudem auch schon sowohl die Entscheidung des Promotionsausschusses als auch die des Fakultätsrates eindeutig oder anders ausgedrückt unstrittig. Eine gute Voraussetzung für den Erfolg der Klage ist das sicher nicht.

Zudem ist Frau Schavan aber nicht irgendwer, sondern Bundesbildungsministerin. Von ihr ist deswegen zu erwarten, dass sie die Regeln und Verfahren an Hochschulen nicht nur genau kennt, sondern diese Regeln auch für sich akzeptiert und den Verfahren vertraut. Ihre prompte Klage zeigt jedoch, dass sie das nicht tut, sondern sich selbst über ihr Amt stellt und das ist ein verheerendes Signal für die Hochschullandschaft: Lasst uns alle gegen die Urteile von Professoren und Prüfungskommissionen klagen und unsere Leistungen stattdessen von Anwälten und Richtern bewerten! Wer sich als Bundesbildungsminister so verhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er damit die Abschaffung dessen betreibt was die Hochschulen als Stätten der Ausbildung und den Ruf ihrer Ausbildungsabschlüsse – national und international – ausmacht.

Die Anwälte von Annette Schavan haben sogar bereits Einwände gegen die Entscheidung des Fakultätsrates gegenüber der Presse vorgebracht: die Entscheidung sei in einem „fehlerhaften Verfahren“ zustande gekommen und deswegen „rechtswidrig“, wobei sie vor allem geltend machten, dass immer wieder Informationen aus dem Plagiatsverfahren nach außen gedrungen seien und infolgedessen die Vertraulichkeit des Verfahrens verletzt wurde; ferner seien gebotene Ermittlungen unterblieben, Beweisanträge, etwa zur Einholung eines externen Gutachtens, seien von der Universität übergangen worden und eine Täuschung, so die Anwälte, habe es nicht gegeben. (6) 

Doch wenn ich nicht völlig falsch informiert bin, entscheiden allein die Universitäten im Rahmen der gegebenen Prüfungsordnungen und auf der Grundlage fachlicher Bewertung, wer einen Doktortitel erhält und auch, wem er aberkannt wird. Das Verfahren liegt ebenfalls in der Hand der jeweiligen Prüfungsausschüsse und Gremien. Sie haben regelmäßig zu entscheiden, gegebenenfalls in Abstimmung mit der Hochschulverwaltung und deren Juristen, ob für ihre Prüfungsarbeiten Gutachten erforderlich sind und von wem sie diese einholen. Denn dazu sind sie ja da. Dass aus dem Verfahren an der Uni Düsseldorf Informationen an die Öffentlichkeit gelangten, ist unschön und für alle Beteiligten unangenehm. Inwieweit dies jedoch die Bewertung der Dissertation beeinflusst oder verfälscht haben könnte, ist schwer vorstellbar und wenn es der Fall sein sollte, ist es schwer, dies vor Gericht nachzuweisen.

Ich bin kein Jurist. Aber aus meiner sehr persönlichen Sicht als jemandem, der diese Verfahren ein wenig kennengelernt hat, ist schwer vorstellbar, wie die Anwälte allein anhand dessen, was sie gegenüber der Presse vorgebracht haben, den Nachweis entkräften wollen, dass Frau Schavan in ihrer Dissertation in signifikantem Umfang versäumt hat auszuweisen, was davon die geistige Leistung anderer war. Mit der Klage könnte sie am Ende für sich wenig erreicht, dabei aber viel Porzellan zerschlagen haben. Dass der politische Druck auf die Bundesbildungsministerin nachlässt, ist angesichts der Ausgangslage und der bevorstehenden Bundestagswahl sicher nicht zu erwarten.

4 Kommentare:

  1. Hallo!

    Ich finde es völlig richtig das einem im Falle eines Plagiats der Doktortitel entzogen wird. Man sollte sich allerdings schon mal fragen, ob die Doktorväter nicht auch mitverantwortlich sind… Habe hierzu einen interessanten Artikel gelesen: http://www.myheimat.de/hannover-gross-buchholz/gedanken/doktor-bschrottl-d2489145.html

    Grüße,
    Doro

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  2. Hallo Doro,

    danke für den Hinweis und ja, es ist auf jeden Fall der Blick auf die Verantwortung der Prüfer zu richten, was die bei den bisherigen Plagiatsaffären gänzlich unter den Tisch gefallen ist. Denn es geht ja nicht nur um die, die ihren Titel eigentlich nicht hätten bekommen dürfen, sondern auch um all jene, die ihn vielleicht verdient hätten, aber vom Betreuer nicht zum Promotionsverfahren zugelassen wurden oder bis dorthin gelangten.

    Viele Grüße
    SLE

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  3. Moin Moin Herr Eichner,

    Frau Schavan fällt nicht - und selbst wenn - dann sehr weich:
    http://www.0815-info.com/News-file-article-sid-11220.html

    Außerdem helfen die "Parteifreunde" schon eifrig, Frau Schavan wieder in Position zu bringen:
    http://www.swp.de/geislingen/lokales/geislingen/NACHGEFRAGT-Riegert-macht-Platz-fuer-Schavan;art5573,1864549

    Jaa... Pack schlägt sich, Pack verträgt sich...

    Gruß aus Hamburg
    Kuddel™

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  4. Hallo Kuddel,

    vielen Dank für die interessanten Informationen. Dass Frau Schavan infoge ihres Rücktritts keine finanziellen Sorgen würde haben müssen, war zwar schon klar. Aber Volker Bräutigam hat prima aufgeschlüsselt, was sie in Euro und Cent bekommen wird. Dass der Bundestagsabgeordnete Riegert aus Baden-Württemberg auch gleich Platz für sie im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit gemacht hat, ist mir neu. Tja, so läuft das also.

    Viele Grüße
    SLE

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